nach Feng Shui.

Mit oder ohne Feng Shui - Ich begleite Sie als Architektin und Spezialistin vor Ort bei Ihrem Bauvorhaben.

Nach einem ausführlichen Kundengespräch, dem Kennenlernen des Baugrundstücks, den örtlichen Voraussetzungen und nach Sichtung des regional gültigen Bebauungsplanes, werden erste Wünsche des Bauherrn in der Bedarfsanalyse aufgenommen. Aus dieser Grundlagenermittlung ergibt sich eine konkrete Aufgabenstellung für eine, auf Ihre Wünsche zugeschnittene, Vor- bzw. Entwurfsplanung.

Nach verbindlicher Erteilung des Auftrags für die komplette Planungserstellung, bis hin zur späteren Bauantragstellung, geht es für mich los!

Je nach Auftrag und Situation kann ich Ihnen Anfangs auch mehrere Entwürfe erstellen. Sie haben dann in einem weiteren Termin die Möglichkeit sich mit diesen von mir bearbeiteten Entwürfen auseinanderzusetzen, Wünsche oder Einwände vorzubringen und sich ggf. explizit für einen bestimmten Entwurf zu entscheiden. Je nach Bearbeitungsstand ist eine nochmalige Überarbeitung der Vorzugsvariante zur abschließenden Entwurfsplanung erforderlich. Danach wird der Bauantrag auf Grundlage der von Ihnen bestätigten Entwurfsplanung von mir gestellt.

Die Baugenehmigung wird in der Regel von der zuständigen Baubehörde, der Gemeinde oder des Kreises nach Vorlage und Prüfung eines vom Architekten erstellten und vorgelegten Bauantrages erteilt.

 

Der Bauantrag besteht aus folgenden Bestandteilen:

  • Eingabeplanung mit Grundriss, Ansichten und Schnitten
  • Baubeschreibung
  • Statistischer Erhebungsbogen
  • Wärmeschutznachweis (extern)
  • Standsicherheitsnachweis (extern)

Hierbei kümmere ich mich für Sie um die Einreichung des Bauantrages, Prüfung und Erfüllung der möglichen Auflagen und beim weiteren Verlauf Ihres Bauvorhabens.

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